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Richtlinien zur Durchführung von DUV-Meisterschaften
Stand: 09.11.2007
A. Grundsätzliches
Die Kooperation zwischen DUV und Veranstaltern im Vorfeld der Meisterschaften und die unmittelbare Zusammenarbeit bei den Veranstaltungen vor Ort obliegen dem DUV-Sportwart, der den Veranstaltern insoweit als Ansprechpartner in allen relevanten Fragen zur Verfügung steht und im Auftrag des DUV-Präsidiums eigenverantwortlich alle notwendigen Maßnahmen veranlasst.
Zweifelsfragen von grundsätzlicher Bedeutung trägt er dem DUV-Präsidium zur Entscheidung vor.
Die Repräsentanz der DUV bei den Ultramarathon-Meisterschaften wird darüber hinaus durch den Präsidenten bzw. Vizepräsidenten oder ein damit beauftragtes Präsidiumsmitglied wahrgenommen.
B. Allgemeine Regelungen
1. Allgemeines
Die DUV führt ergänzend zur 100-km-DM des DLV Deutsche Meisterschaften
im 24-Stunden-Lauf
im 50-km-Straßenlauf sowie
im Cross- und Landschaftslauf (mehr als die Marathondistanz)
durch. Die nachfolgend beschriebenen Modalitäten gelten für alle Meisterschaftsveranstaltungen gleichermaßen.
2. Ausschreibung des örtlichen Veranstalters
Die Ausschreibung muss enthalten:
2.2 Darstellung der DUV-Wertung (Gesamtwertung und AK-Wertungen Einzel- und Mannschaftswertung):
2.2.2 Seniorenmeisterschaften (ab W 35/M 35 in 5-Jahres-Klassen nach oben offen)
(Gesamtwertung unabhängig von der Zugehörigkeit zu den AK)
2.2.6 Bei der Mannschaftswertung können nur dem DLV angeschlossene offizielle Vereine/Leichtathletikgemeinschaften gem. VAO berücksichtigt werden.
2.3 Auszeichnungen der DUV
2.3.1 Einzelwertung
2.3.2 Mannschaftswertung
2.4 Rubrik „Teilnahme an der DUV-Meisterschaft“
2.5 Rubrik „DUV-Mitglied“
2.6 Rabatt von 5 Euro auf die reguläre Startgebühr für DUV-Mitglieder
2.7Meldeschluss für die DUV-Meisterschaft
Der Meldeschluss ist auf eine Woche vor dem Veranstaltungstag festzulegen. Hält der Veranstalter aus zwingenden organisatorischen Gründen einen früheren Meldeschluss für erforderlich, stimmt er diesen rechtzeitig mit der DUV ab.
Über die Annahme von Nachmeldungen zur Teilnahme an der DUV-DM entscheidet ausschließlich die DUV und beinhaltet ein um 50 Euro erhöhtes Startgeld.
2.11 Hinweis auf den Status der Veranstaltung
Auf eine Anmeldung als DLV-Volks-/bzw. Straßenlauf wird hingewiesen.
2.12 Hinweis auf die Verpflichtung zur Einhaltung der IAAF/DLV-Regeln (IWR)
3. Kooperation DUV/Veranstalter im Vorfeld der Meisterschaft
Die DUV unterstützt die örtlichen Veranstalter bei grundsätzlichen Problemen im Vorfeld der Meisterschaft, z.B. zur Erlangung von Genehmigungen bei Behörden/Institutionen, soweit erforderlich und steht als ständiger Ansprechpartner zur Verfügung.
Es erfolgt eine frühzeitige Absprache hinsichtlich der Gestellung von Urkunden durch Veranstalter bzw. die DUV sowie die Gestaltung der Urkunden.
Der Veranstalter übersendet der DUV eine vollständige Meldeliste unmittelbar nach Meldeschluss sowie – bei Änderungen nach Meldeschluss - 2 Tage vor der Veranstaltung als endgültige Starterliste.
Der Veranstalter teilt der DUV anhand der Meldeliste verbindlich die Anzahl der benötigten Medaillen nach Meldeschluss mit.
4. Ablauf der Meisterschaftsveranstaltung
4.1 Der Veranstalter hängt eine vollständige Starterliste einschließlich Mannschaften (nur offizielle Vereine/LG’s) aus.
4.2 Veranstalter und DUV betreiben eine enge Kooperation im Hinblick auf zu ergreifende Maßnahmen zur Einhaltung der Wettkampfregeln.
4.4 Veranstalter und DUV bilden ein Schiedsgericht zur Entscheidung in Zweifelsfällen.
4.5 Die EDV-Auswertung der DUV-Meisterschaft genießt für den Veranstalter eindeutige Priorität, weitere Auswertungen sind von nachrangiger Bedeutung.
4.6 Der Veranstalter stellt sicher, dass die Wettkampfergebnisse – auch Mannschaftsergebnisse - entsprechend dem Stand der Auswertung schnellstmöglich an herausgehobener Stelle ausgehängt werden, um zeitnahe Einwendungen/Korrekturen zu ermöglichen.
4.7 Die Siegerehrung wird in einem angemessen würdigen Rahmen, witterungsgeschützt, gemeinsam von Veranstalter und DUV durchgeführt.
5. Vergabe der Meistertitel
Die Vergabe von Medaillen und Meistertiteln erfolgt, sofern drei Athletinnen bzw. Athleten sowie mindestens zwei Mannschaften antreten. Die Läufe der Männer und Frauen sind als getrennte Wettbewerbe zu betrachten.
Ausgenommen von dieser Regelung ist die Vergabe der Medaillen bei Seniorinnen/Senioren sowie Juniorinnen/Junioren. Hier kann die Vergabe der Medaillen/Meistertitel auch bei weniger als drei am Start befindlichen Teilnehmerinnen/Teilnehmern erfolgen, sofern die jeweiligen Medaillenstandards erfüllt werden.
Für die Vergabe von Meistertitel/Medaille bei den Mannschaften der Seniorinnen/Senioren genügt es, wenn eine Mannschaft der jeweiligen Altersklasse (z.B. M 35/40/45) antritt.
6. Im Anschluss an die Veranstaltung
6.1 Der Veranstalter sorgt für eine unverzügliche Präsentation der Meisterschaftsergebnisse einschließlich der genauen Mannschaftsergebnisse im Internet.
6.2 Der Veranstalter übersendet dem DUV-Statistiker innerhalb von einer Woche nach der Veranstaltung ein vollständiges Ergebnisprotokoll nach DUV-Standard
(Veranstaltungsort und –datum auf jeder Seite, Platzierung Gesamtwertung, Vor-/Nachname, Geb.-Datum, Platzierung AK-Wertung, Verein/Wohnsitz, Leistung).
C. Besondere Regelungen
1. DUV-Meisterschaft im 24-Stunden-Lauf
1.1 Mindestleistungen
Die Einbeziehung in die Meisterschaftswertung ist vom Erreichen von Mindestleistungen abhängig:
1.1.2 Seniorinnen/ Senioren von W 45 bis W 60, M 50 bis M 65, Juniorinnen WJ 20, Junioren MJ 20:
1.1.3 Seniorinnen/Senioren ab W65/M 70:
1.2 Der Veranstalter meldet die Veranstaltung rechtzeitig beim zuständigen DLV-Landesverband als DLV-Straßenlauf an.
1.3 Die Beaufsichtigung der Veranstaltung erfolgt durch den zuständigen DLV-Landesverband in enger Kooperation mit dem Veranstalter und der DUV.
1.4 Die zurückgelegte Distanz ist exakt zu messen und metergenau abzurunden. Es ist nicht zulässig, ausschließlich volle absolvierte Runden zu werten.
1.5 Die rechtzeitige Planung aller notwendigen organisatorischen Maßnahmen einschließlich der Durchführung von Dopingkontrollen erfolgt unter Federführung des Veranstalters mit Unterstützung durch die DUV (siehe hierzu Nr. 2.8).
1.6 Bei Verwendung eines elektronischen Rundenerfassungssystems mittels Chip o. ä. setzt der Veranstalter ein zweites System zur zusätzlichen Kontrolle, z. B. Videoaufzeichnung, ein.
1.7 Der Veranstalter stellt sicher, dass Zwischenergebnisse in angemessenen Zeitabständen (in der Regel stündlich) ausgehängt werden.
2.1 Zielschlusszeiten
2.1.2 Männer und Senioren M 35, 40/45, Frauen und Seniorinnen W 35/40:
2.1.2 Seniorinnen/Senioren M 50 bis M 65, W 45 bis W 60 , Junioren MJ 20/Juniorinnen WJ 20:
2.1.3 Seniorinnen/Senioren ab W 65/M 70:
3. DUV-Meisterschaften im Cross- und Landschaftslauf
Wegen der unterschiedlichen Streckenlängen und –profile können Zielschlusszeiten nicht pauschal bestimmt werden.