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DLV und DLP unterliegen im Rechtsstreit mit der DUV Print E-mail
Sunday, 15 November 2009 11:11
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Im Rechtsstreit mit der DUV mussten der DLV und die DLP vor dem Amtsgericht Kaiserslautern eine Niederlage einstecken.
Durch die Deutsche Leichtathletik Promotion- und Projektgesellschaft (DLP) hatte der DLV versucht, seine Anwaltskosten in einem Streit um einen DUV-Forumseintrag von der DUV zu erlangen. Es kam zu einer Gerichtsverhandlung, bei der die DLP für den DLV in allen Punkten unterlag.
Zur Vorgeschichte:
Nach dem 50 Kilometerlauf in Rodgau im Januar diesen Jahres wurden mehreren Teilnehmern des Wettkampfes Wertsachen in beträchtlichem Umfang entwendet. In einem Diskussionsstrang im DUV-Forum kam es im Zusammenhang mit diesem Thema auch zu kritischen Äußerungen in Bezug auf den DLV durch einen Forumsteilnehmer. Nach Ansicht der DLP, die sich als rechtliche Interessenvertretung des DLV ausgab, seien diese Äußerungen „nicht nur beleidigend“ gewesen, sondern hätten „[...] den Tatbestand der üblen Nachrede“ erfüllt. Vom Anwalt der DLP erhielt ich eine Aufforderung, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung  zu unterzeichnen, die Äußerungen zukünftig zu unterlassen und aus dem Forum zu entfernen. Außerdem sollte die DUV für die Anwaltskosten in Höhe von 546,69 € aufkommen.
Um weiteren Streit zu vermeiden, entschloss sich das Präsidium der DUV, die Erklärung in modifizierter Form zu unterschreiben. Der Forumseintrag wurde entfernt, die Erstattung der Anwaltskosten wurde von uns abgelehnt.
Daraufhin kam die Sache vor das Amtsgericht Kaiserslautern, wo durch die Prozessbevollmächtigten am 6.10.2009 ein Vergleich geschlossen wurde, in dessen Rahmen die DUV 100 Euro an den DLV zahlen sollte. Dieser Vergleich wurde von uns widerrufen, so dass der Rechtsstreit nun am 3.11.2009 vor dem Amtsgericht endgültig verhandelt wurde.
Das Gericht wies die Klage der DLP in allen Punkten ab. Die Richterin äußerte bereits Zweifel an der formalen Zulässigkeit der Klage, da die DLP einen Anspruch eines Dritten, nämlich des DLV, geltend machen wollte, ohne eine etwaige Ermächtigung zur Prozessführung substantiiert dargelegt zu haben.
Aber auch inhaltlich folgte das Gericht dem Prozessbevollmächtigten der DLP nicht. Zum Zeitpunkt des Schreibens des Anwaltes der DLP habe noch keine Rechtsverletzung vorgelegen.
Eine Pflicht der DUV zur vorbeugenden Überprüfung auf Rechtsverletzungen im Forum bestünden nicht. Eine Verletzung der Prüfpflicht der DUV sei nicht festzustellen gewesen.
Außerdem sei der vermeintlich ehrverletzende Beitrag lediglich in einem Zeitraum von 12 Tagen zu lesen gewesen. Innerhalb dieses Intervalls seien die Forumsinhalte ohne besondere Veranlassung nicht gesondert zu prüfen gewesen.
Eine Berufung wurde nicht zugelassen.
(Amtsgericht Kaiserslautern - Urteil vom 03.11.2009 - AZ 4 C 907/09)

 
 
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